Freie Technologie Lizenz (FTL)

Aus OpenTec
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Warum ist eine Freie Technologie Lizenz notwendig?

In der materiellen Welt der Maschinen existieren weit mehr Möglichkeiten, Technologien zu monopolisieren und unter Kontrolle zu bekommen als in der Welt der Software. In der Welt der Maschinen müssen nicht nur die Ideen selbst vor Monopolisierung geschützt werden sondern auch die gesamte materielle Infrastruktur, die notwendig ist um die Maschinen herzustellen, zu betreiben und zu recyceln. Wenn auch nur ein einziger Teil des Lebenszyklus einer Maschine oder ein einziger Teil des Stoffkreislaufs von Herstellung und Recycling monopolisiert ist, so ist die Technologie nicht frei. Derjenige der auch nur eines der Teile im Lebenszyklus einer Technologie besitzt, bestimmt, wer Zugang zu der betreffenden Technologie hat und wann - er ist der Herr und Meister dieser Technologie. Deshalb ist die GPL nicht ausreichend, um Technologien im Allgemeinen abzusichern. Die GPL liefert aber wichtige Ansätze, die auch für die Welt der Maschienne gelten, solange sich die Maschinen noch in der Virtuellen Welt der Simulationen und Ideen befinden.


Wann ist eine Freie Technologie Lizenz unnötig?

Wenn eine Technologie so konstruiert ist, dass sie ein reines öffentliches Gut ist, dann sind Machtansprüche bezüglich dieser Technologie nur schwer bis gar nicht durchsetzbar. In diesem Fall ist eine Freie Technologie Lizenz nicht notwendig. Dieser Weg könnte eine Chance sein für die Menschen, die nicht genug Macht besitzen, um die Rechte einer Freien Technologie Lizenz auch durchzusetzen.


Was ist zu tun?

Technologien sind so zu konstruieren, dass die Besitzergreifung eines Teils im Lebenszyklus der Technologie sowie Maschinen physikalisch schwer bis gar nicht möglich ist. Dies wird am besten durch das kleinräumige Schließen von Stoffkreisläufen erreicht. Wer z.B. keinen Müll produziert, der braucht keine Müllabfuhr und keinen Rohstofflieferant. Ist das nicht machbar, so sind die zu Verfügung stehenden Rechtsmittel schon in der Anfangsphase der Entwicklung zu nutzen, damit Monopole nur schwer entstehen können. Hier sind Patentrecherche, Publikation oder die Anmeldung eines Gebrauchsmusters und die Freigabe des Gebrauchsmusters mögliche Mittel.

Es muss vor allem verhindert werden, dass alte Technologien in Vergessenheit geraten, weil ansonsten immer wieder erneut Scheinpatente auf alte Technologien angemeldet werden.

"Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2, so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen." §4 PatG

Wenn technische Bildungsstand des Durchschnitts aller Fachleute allerdings sinkt und der Stand der Technik in Vergessenheit gerät, könnten so einige Sachen wieder patentierbar werden...

Bedingungen für eine freie Technologie

1. Rechtliche Bedingungen

  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Nutzung der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf Ersatzteile und Zubehör erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Rohstoffe für die Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Weiterentwicklung der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Fortentwicklungen der Technologien erlauben (Copy Left Prinzip).
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Verbreitung der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die technische Dokumentation der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Publikation der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die das Studium der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf das Recycling und der Recycling Technologien für nicht mehr benötigte Maschinen erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf den Handel mit den Maschinen erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die mit den Maschinen hergestellten Produkte erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Fachkräfte der Technologie erlauben.
  • Der Betreiber der Technologie ist unabhängig oder rechtlich abgesichert genug, dass sie die Machtansprüche anderer gegen ihn ignorieren kann.
  • Der Namen der Erfinder und der Quellen werden in den Publikationen der Technologie und derer Weiterentwicklung genannt.



2. Physische Bedingungen

  • Der Anwender kann die Maschinen selbst betreiben und instandhalten.
  • Die notwendigen Rohstoffe für den Betrieb und die Instandhaltung der Maschinen sind verfügbar.
  • Die Ersatzteile können in der Wirtschaftsregion des Betreibers hergestellt werden.
  • Die Technologie kann durch Fachleute aus der Wirtschaftsregion des Betreibers verstanden werden.
  • Es existiert eine transparente technische Dokumentation der Technologie, die öffentlich zugänglich ist.
  • Die Recycling-Infrastruktur ist in der Wirtschaftsregion verfügbar.
  • Die Technologie erschafft Lebensgrundlagen.
  • Die Technologie erschafft bereits im Prototypenstadium genug Lebensgrundlagen, um ihre Kosten zu decken.
  • Die Technologie kann im laufenden Betrieb bei einem Pilotkunden weiterentwickelt und optimiert werden.