Peer-Arbeitsverhältnis

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Konstellation eines Peer-Arbeitsverhältnisses

  • Ein Unternehmer möchte eine Lebensgrundlagen schaffen und benötigt dafür Mitarbeiter, weil er die Arbeit nicht alleine schafft
  • Fachleute möchten bei dem Projekt des Unternehmers gerne mitmachen, da sie das Projekt gut finden und hier Möglichkeiten für spätere Erträge sehen. Die Fachleute sind bereit, das Projekt zu unterstützen, also Arbeitszeit zu investieren, aber können dies nur in begrenztem Umfang, da sie ja auch in der Zeit der Projektentstehung von etwas leben müssen.
  • Die Fachleute wollen das Projekt aber nur so lange unterstützen, bis das Projekt eigene Erträge abwirft.


Warum reicht hier ein klassisches Angestelltenverhältnis nicht aus?

  • Ein herkömmliches Angestelltenverhältnis ist ein Abhängigkeitsverhältnis, das sehr schnell in Ausbeutung ausarten kann.
  • Ein Arbeitnehmer kann in der Praxis niemals irgendwelche Rechte an den geschaffenen Lebensgrundlagen durchsetzen, da ein herkömmliches Angestelltenverhältnis ein Abhängigkeitsverhältnis ist. Dass Arbeitnehmer eigene Ressourcen aufbauen und einen Teil des unternehmerischen Risikos tragen, ist in einem klassischen Angestelltenverhältnis deshalb schwer realisierbar, da der Arbeitnehmer ein angemessenes Verhältnis zwischen Gewinnbeteiligung und unternehmerischen Risiko nicht durchsetzen kann.


Was ist ein Peer-Arbeitsverhältnis?

Ein Peer-Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem alle Beteiligten in der Lage sind, 
die Zusammenarbeit zu verweigern und mögliche Repressionen zu ignorierenn,
ohne dadurch ernsthaften Schaden zu nehmen.
  • Peer-Arbeitsverhältnisse sind nur dann möglich, wenn alle Beteiligten die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit zu verweigern. Das Setzt voraus, dass alle Beteiligten mehrere wirtschaftliche Standbeine haben. Ohne diese Möglichkeit der Verweigerung der Zusammenarbeit wird das Peer-Arbeitsverhältnis zu einem ganz gewöhnlichen abhängigen Arbeitsverhältnis.
  • Es wird ein klassischer Angestelltenvertrag geschlossen.
  • Das Arbeitsverhältnis ähnelt dem eines freien Mitarbeiters.
  • Die Richtlinien der Projektdurchführung werden vom Arbeitgeber vorgegeben.
  • Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht wird abgelehnt.
  • Knebelverträge, die ein Berufsverbot bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zur Folge haben, werden abgelehnt.
  • Die Beteiligten geben das konkrete Know How der geschaffenen Lebensgrundlage nicht an dritte weiter und verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich des gemeinsam entwickelten konkreten Know Hows. Die beteiligten können aber die grundlegenden wissenschaftlichen Ergebnisse für eigene Projekte frei nutzen.
  • Die Mitarbeiter haben bei Entscheidungen, die in Bereich ihrer fachlichen Qualifikation liegen, ein Veto-Recht, dass sie mit der Möglichkeit der Verweigerung der Zusammenarbeit auch durchsetzen können. Da die Verweigerung der Zusammenarbeit immer Leid für alle Betroffenen bedeutet, wird der Verweigerung der Zusammenarbeit in den meisten Fällen ein Leidensdruck vorausgehen.