Peer-Arbeitsverhältnis: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wie könnte ein Peer-Arbeitsverhältnis aussehen?'''
 
'''Wie könnte ein Peer-Arbeitsverhältnis aussehen?'''
  
* Es werden im Arbeitsverhältnis gemeinsame Lebensgrundlagen erschaffen, darum geht es, und das ist das Ziel, um das sich alles dreht.
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* Ein Peer-Arbeitsverhältnis hat im Unterschied zu einem herkömmlichen Angestellten Verhältnis das Ziel, dass auch die Arbeitnehmer durch das Arbeitsverhältnis ihre eigenen Ressourcen erweitern bzw. eigene Ressourcen aufbauen. Das heißt, dass das geschaffene technische Know How für alle Mitarbeiter frei verfügbar ist und dass die Mitarbeiter dieses Know How für eigene Projekte frei nutzen können. Bereiche, die die Privatsphäre des Arbeitsverhälnisses betreffen, sollten allerdings der Verschwiegenheit unterliegen.
 
 
* Die Lebensgrundlage muss so konstruiert sein, dass sie von allen beteiligten mit wenig Aufwand kopiert werden kann. Die Kopiervorlage einer Maschine zum Beispiel sind die Baupläne und Berechnungen für die Maschine.
 
  
 
* Jeder Beteiligte hat Zugriff auf sämtliche Informationen über die geschaffene Lebensgrundlage. Das "teile und herrsche" des "Need to Know Prinzips" darf nicht angewendet werden.
 
* Jeder Beteiligte hat Zugriff auf sämtliche Informationen über die geschaffene Lebensgrundlage. Das "teile und herrsche" des "Need to Know Prinzips" darf nicht angewendet werden.
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* Das Arbeitsverhältnis ähnelt dem eines freien Mitarbeiters.
 
* Das Arbeitsverhältnis ähnelt dem eines freien Mitarbeiters.
  
* Alle Beteiligten haben das Recht auf die Nutzung der Lebensgrundlage.
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* Alle Beteiligten haben das Recht auf die Nutzung der geschaffenen Know Hows für eigene Projekte.
  
 
* Die Beteiligten geben das konkrete Know How der geschaffenen Lebensgrundlage nicht an dritte weiter und verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich des gemeinsam entwickelten konkreten Know Hows. Die beteiligten können aber die grundlegenden wissenschaftlichen Ergebnisse für eigene Projekte frei nutzen.
 
* Die Beteiligten geben das konkrete Know How der geschaffenen Lebensgrundlage nicht an dritte weiter und verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich des gemeinsam entwickelten konkreten Know Hows. Die beteiligten können aber die grundlegenden wissenschaftlichen Ergebnisse für eigene Projekte frei nutzen.

Version vom 18. Februar 2011, 19:51 Uhr

Konstellation eines Peer-Arbeitsverhältnisses

  • Ein Maintainer möchte eine Lebensgrundlagen schaffen und benötigt dafür Mitarbeiter, weil er die Arbeit nicht alleine schafft
  • Fachleute möchten bei dem Projekt des Maintainers gerne mitmachen, da sie das Projekt gut finden und hier Möglichkeiten für spätere Erträge sehen. Die Fachleute sind bereit, das Projekt zu unterstützen, also Arbeitszeit zu investieren, aber können dies nur in begrenztem Umfang, da sie ja auch in der Zeit der Projektentstehung von etwas leben müssen.
  • Die Fachleute wollen das Projekt aber nur so lange unterstützen, bis das Projekt eigene Erträge abwirft.


Warum reicht hier ein klassisches Angestelltenverhältnis nicht aus?

  • In einem klassischen Angestelltenverhältnis ist es schwierig, die investierte Arbeitszeit in Projektanteile umzurechnen, da die Kosten für ein Projekt und die geleisteten Arbeitsstunden nicht allen Mitwirkenden an dem Projekt transparent vorliegen. Das Investieren von Arbeitszeit artet hier schnell zur Selbstausbeutung aus.
  • Ein Arbeitnehmer kann in der Praxis niemals irgendwelche Rechte an den geschaffenen Lebensgrundlagen durchsetzen, da in ein klassisches Angestelltenverhältnis ein Abhängigkeitsverhältnis ist.
  • In einem herkömmlichen Angestelltenverhältnis ist der Arbeitnehmer weisungsgebunden, trägt aber bei der Beteiligung Erfolg des Projekts das unternehmerische Risiko mit.


Wie könnte ein Peer-Arbeitsverhältnis aussehen?

  • Ein Peer-Arbeitsverhältnis hat im Unterschied zu einem herkömmlichen Angestellten Verhältnis das Ziel, dass auch die Arbeitnehmer durch das Arbeitsverhältnis ihre eigenen Ressourcen erweitern bzw. eigene Ressourcen aufbauen. Das heißt, dass das geschaffene technische Know How für alle Mitarbeiter frei verfügbar ist und dass die Mitarbeiter dieses Know How für eigene Projekte frei nutzen können. Bereiche, die die Privatsphäre des Arbeitsverhälnisses betreffen, sollten allerdings der Verschwiegenheit unterliegen.
  • Jeder Beteiligte hat Zugriff auf sämtliche Informationen über die geschaffene Lebensgrundlage. Das "teile und herrsche" des "Need to Know Prinzips" darf nicht angewendet werden.
  • Es wird ein klassischer Angestelltenvertrag geschlossen. Das heißt, dass der Maintainer, im Gegensatz zu anderen Peer-Projekten, nicht abgelöst werden kann.
  • Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht wird abgelehnt.
  • Die Richtlinien der Projektdurchführung werden vom Maintainer vorgegeben.
  • Die Mitarbeiter bekommen bei Entscheidungen, die in Bereich ihrer fachlichen Qualifikation liegen, ein Veto-Recht.
  • Das Arbeitsverhältnis ähnelt dem eines freien Mitarbeiters.
  • Alle Beteiligten haben das Recht auf die Nutzung der geschaffenen Know Hows für eigene Projekte.
  • Die Beteiligten geben das konkrete Know How der geschaffenen Lebensgrundlage nicht an dritte weiter und verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich des gemeinsam entwickelten konkreten Know Hows. Die beteiligten können aber die grundlegenden wissenschaftlichen Ergebnisse für eigene Projekte frei nutzen.
  • Die Bezahlung für die Geleistete Arbeit erfolgt zu einem Teil als Gehalt, zum anderen Teil als Anteil an dem Projekt entsprechend dem Geldwert der geleisteten Arbeit. Wie viel Zeit investiert wird und wie viel ausbezahlt wird, kann zwischen Maintainer und Angestellte verhandelt werden. Ziel der Verhandlungen sollte dabei sein, dass alle Projektteilnehmer ihren Lebensunterhalt während der Projektdurchführung bestreiten können und dass gleichzeitig das Projekt selbst nicht durch zu hohe Gehaltszahlungen gefährdet wird.
  • Die Beteiligten tragen bezüglich des investierten Aufwandes das unternehmerische Risiko.