Peer-Arbeitsverhältnis: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wie könnte ein Peer-Arbeitsverhältnis aussehen?'''
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'''was ist ein Peer-Arbeitsverhältnis?'''
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Ein Peer-Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem alle Beteiligten in der Lage sind, <br>die Zusammenarbeit zu verweigern und mögliche Repressionen zu ignorierenn, <br>ohne dadurch ernsthaften Schaden zu nehmen.
  
* Ein Peer-Arbeitsverhältnis hat im Unterschied zu einem herkömmlichen Angestellten Verhältnis das Ziel, dass auch die Arbeitnehmer durch das Arbeitsverhältnis ihre eigenen Ressourcen erweitern bzw. eigene Ressourcen aufbauen. Das heißt, dass das geschaffene technische Know How für alle Mitarbeiter frei verfügbar ist und dass die Mitarbeiter dieses Know How für eigene Projekte frei nutzen können.  
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* Peer-Arbeitsverhältnisse sind nur dann möglich, wenn alle Beteiligten die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit zu verweigern. Das Setzt voraus, dass alle Beteiligten mehrere wirtschaftliche Standbeine haben. Ohne diese Möglichkeit der Verweigerung der Zusammenarbeit wird das Peer-Arbeitsverhältnis zu einem ganz gewöhnlichen abhängigen Arbeitsverhältnis.
  
* Bereiche, die die Privatsphäre des Arbeitsverhälnisses betreffen, sollten allerdings der Verschwiegenheit unterliegen, um alle beteiligten zu schützen.
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* Es wird ein klassischer Angestelltenvertrag geschlossen. Das heißt, dass der Maintainer, im Gegensatz zu anderen Peer-Projekten, nicht abgelöst werden kann.
  
* Jeder Beteiligte hat Zugriff auf sämtliche Informationen über die geschaffene Lebensgrundlage. Das "teile und herrsche" des "Need to Know Prinzips" darf nicht angewendet werden.
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* Das Arbeitsverhältnis ähnelt dem eines freien Mitarbeiters.
 
 
* Es wird ein klassischer Angestelltenvertrag geschlossen. Das heißt, dass der Maintainer, im Gegensatz zu anderen Peer-Projekten, nicht abgelöst werden kann.
 
  
 
* Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht wird abgelehnt.
 
* Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht wird abgelehnt.
  
* Die Richtlinien der Projektdurchführung werden vom Maintainer vorgegeben.
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* Knebelverträge, die ein Berufsverbot bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zur Folge haben, werden abgelehnt.
 
 
* Die Mitarbeiter bekommen bei Entscheidungen, die in Bereich ihrer fachlichen Qualifikation liegen, ein Veto-Recht.  
 
  
* Das Arbeitsverhältnis ähnelt dem eines freien Mitarbeiters.
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* Die Richtlinien der Projektdurchführung werden vom Arbeitgeber vorgegeben.
  
* Alle Beteiligten haben das Recht auf die Nutzung der geschaffenen Know Hows für eigene Projekte.
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* Die Mitarbeiter haben bei Entscheidungen, die in Bereich ihrer fachlichen Qualifikation liegen, ein Veto-Recht, dass sie mit der Möglichkeit der Verweigerung der Zusammenarbeit auch durchsetzen können.  
  
 
* Die Beteiligten geben das konkrete Know How der geschaffenen Lebensgrundlage nicht an dritte weiter und verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich des gemeinsam entwickelten konkreten Know Hows. Die beteiligten können aber die grundlegenden wissenschaftlichen Ergebnisse für eigene Projekte frei nutzen.
 
* Die Beteiligten geben das konkrete Know How der geschaffenen Lebensgrundlage nicht an dritte weiter und verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich des gemeinsam entwickelten konkreten Know Hows. Die beteiligten können aber die grundlegenden wissenschaftlichen Ergebnisse für eigene Projekte frei nutzen.
  
* Die Bezahlung für die Geleistete Arbeit erfolgt zu einem Teil als Gehalt, zum anderen Teil als Anteil an dem Projekt entsprechend dem Geldwert der geleisteten Arbeit. Wie viel Zeit investiert wird und wie viel ausbezahlt wird, kann zwischen Maintainer und Angestellte verhandelt werden. Ziel der Verhandlungen sollte dabei sein, dass alle Projektteilnehmer ihren Lebensunterhalt während der Projektdurchführung bestreiten können und dass gleichzeitig das Projekt selbst nicht durch zu hohe Gehaltszahlungen gefährdet wird.
 
 
* Die Beteiligten tragen bezüglich des investierten Aufwandes das unternehmerische Risiko.
 
 
* Peer-Arbeitsverhältnisse sind nur dann möglich, wenn alle Beteiligten die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit zu verweigern. Das Setzt voraus, dass alle Beteiligten mehrere wirtschaftliche Standbeine haben. Ohne diese Möglichkeit der Verweigerung der Zusammenarbeit wird das Peer-Arbeitsverhältnis zu einem ganz gewöhnlichen abhängigen Arbeitsverhältnis.
 
  
 
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Version vom 26. August 2011, 13:40 Uhr

Konstellation eines Peer-Arbeitsverhältnisses

  • Ein Maintainer möchte eine Lebensgrundlagen schaffen und benötigt dafür Mitarbeiter, weil er die Arbeit nicht alleine schafft
  • Fachleute möchten bei dem Projekt des Maintainers gerne mitmachen, da sie das Projekt gut finden und hier Möglichkeiten für spätere Erträge sehen. Die Fachleute sind bereit, das Projekt zu unterstützen, also Arbeitszeit zu investieren, aber können dies nur in begrenztem Umfang, da sie ja auch in der Zeit der Projektentstehung von etwas leben müssen.
  • Die Fachleute wollen das Projekt aber nur so lange unterstützen, bis das Projekt eigene Erträge abwirft.



Warum reicht hier ein klassisches Angestelltenverhältnis nicht aus?

  • In einem klassischen Angestelltenverhältnis ist es schwierig, die investierte Arbeitszeit in Projektanteile umzurechnen, da die Kosten für ein Projekt und die geleisteten Arbeitsstunden nicht allen Mitwirkenden an dem Projekt transparent vorliegen. Das Investieren von Arbeitszeit artet hier schnell zur Selbstausbeutung aus.
  • Ein Arbeitnehmer kann in der Praxis niemals irgendwelche Rechte an den geschaffenen Lebensgrundlagen durchsetzen, da in ein klassisches Angestelltenverhältnis ein Abhängigkeitsverhältnis ist.
  • Dass Arbeitnehmer eigene Ressourcen aufbauen, ist in einem klassischen Angestelltenverhältnis nicht vorgesehen.



was ist ein Peer-Arbeitsverhältnis?

Ein Peer-Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem alle Beteiligten in der Lage sind, 
die Zusammenarbeit zu verweigern und mögliche Repressionen zu ignorierenn,
ohne dadurch ernsthaften Schaden zu nehmen.
  • Peer-Arbeitsverhältnisse sind nur dann möglich, wenn alle Beteiligten die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit zu verweigern. Das Setzt voraus, dass alle Beteiligten mehrere wirtschaftliche Standbeine haben. Ohne diese Möglichkeit der Verweigerung der Zusammenarbeit wird das Peer-Arbeitsverhältnis zu einem ganz gewöhnlichen abhängigen Arbeitsverhältnis.
  • Es wird ein klassischer Angestelltenvertrag geschlossen. Das heißt, dass der Maintainer, im Gegensatz zu anderen Peer-Projekten, nicht abgelöst werden kann.
  • Das Arbeitsverhältnis ähnelt dem eines freien Mitarbeiters.
  • Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht wird abgelehnt.
  • Knebelverträge, die ein Berufsverbot bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zur Folge haben, werden abgelehnt.
  • Die Richtlinien der Projektdurchführung werden vom Arbeitgeber vorgegeben.
  • Die Mitarbeiter haben bei Entscheidungen, die in Bereich ihrer fachlichen Qualifikation liegen, ein Veto-Recht, dass sie mit der Möglichkeit der Verweigerung der Zusammenarbeit auch durchsetzen können.
  • Die Beteiligten geben das konkrete Know How der geschaffenen Lebensgrundlage nicht an dritte weiter und verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich des gemeinsam entwickelten konkreten Know Hows. Die beteiligten können aber die grundlegenden wissenschaftlichen Ergebnisse für eigene Projekte frei nutzen.