Commons

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Definitionen

  • Was sind Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Gemeingüter und Commons?


' Privatgut Gemeingut Allmendegut öffentliches Gut Commons
Zweck Ausschluss der Allgemeinheit freie Nutzung gemeinschaftliche Nutzung freie Nutzung gemeinschaftliche Nutzung
Zugangsberechtigung durch den Eigentümer unbestimmt durch die Nutzergemeinschaft nicht Ausschließbarkeit durch die Nutzergemeinschaft
Kopierbarkeit unerwünscht unwichtig unwichtig unwichtig wichtig
Studierbarkeit unerwünscht unwichtig evtl. unerwünscht unwichtig wichtig


  • Gemeingüter sind Güter im Eigentum einer Nutzergemeinschaft, die selbst die Nutzungsregeln für das Gemeingut bestimmt.
  • Gemeingüter werden vom Staat oder einem Privaten Anbieter jedem potentiellen Nachfrager frei zu Verfügung gestellt.
  • Eine Allmende ist ein Stück Land, das Eigentum der Gemeinde ist und das von allen frei genutzt werden kann.
  • Ein Anger ist ein Stück Land in Gemeindebesitz, das von allen genutzt werden kann und das keinen Eigentümer hat.
  • Öffentliche Güter ist Güter, die sich bezüglich der Nutzung durch eine nicht Ausschließbarkeit auszeichnen, wodurch sich Eigentumsrechte nur schwer bis gar nicht durchsetzen lassen. Beispiel: Luft


Gedankliche Betrachtung


  • Beim Umgang mit lebenswichtigen Gemeingütern ist darauf zu achten, dass die Gemeingüter kein Privateigentum sind und die Gemeinfreiheit nicht nur ein Lippenbekenntis ist. Im Streitfall kann der Eigentümer den Status des Gemeingutes jederzeit aufheben kann. Das kann im Falle von Lebensgrundlagen fatal sein und kann deshalb ein Abhängigkeitsverältnis verursachen.
  • Ist es möglich, Lebensgrundlagen zu erschaffen, die so konstruiert sind, dass sie die Eigenschaften öffentlicher Güter besitzen? In diesem Falle ließen sich Eigentumsrechte schwer durchsetzen. Somit wäre es möglich, Abhängigkeitsverhältnisse aufzuheben. Könnten Mittlere Technologien diese Eigenschaften ganz oder teilweise erfüllen?
  • Wenn es gelingt, eine Lebensgrundlage so zu konstruieren, dass eine Rivalität sowie ein Ausschluss eines Nachfragenden von der Nutzung nicht möglich ist, dann wird ein Gut automatisch zu einem öffentlichen Gut. Vergleich dazu die Definition der Arten von Gütern