Leitfaden für freie Technologien
Aus OpenTec
Version vom 16. November 2010, 17:48 Uhr von Michael Klotsche (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Hintergrund zu diesem Artikel== * Die Diskussion im Blog [http://www.classless.org/2010/10/20/uberlegungen-zu-hardware-gpl/ classless Kulla] hat gezeigt, dass ...“)
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund zu diesem Artikel
- Die Diskussion im Blog classless Kulla hat gezeigt, dass sich die Frage nach einer Freie Technologie Lizenz (FTL) nicht so einfach beantworten lässt, da es in der Realen Welt unendlich viel mehr Aspekte der Monopolisierung von Technologie bieten als in der Virtuellen Welt. Mein Anliegen ist es, Technologie den Menschen zugänglich zu machen. Das gilt vor allem für die Technologien die Lebensgrundlagen erschaffen, aber auch für Technologien, die uns durch Missbrauch massiv schaden können. Es ist wichtig, dass Technologien im Allgemeinen von einer breiten Öffentlichkeit verstanden werden, damit sich die Macht, die von Technologien ausgeht, nicht in die Hände weniger konzentrieren kann.
- Dieser Artikel soll Aspekte zusammen tragen, die beachtet werden sollten, wenn eine Technologie als freie Technologie konzipiert werden soll. Erfinder und Ingenieure bestimmen durch die Art und Weise, wie sie Technik konstruieren wesentlich, wie diese Technik in den nächsten Jahrzehnten oder Jahrhunderten verwendet wird. Deshalb ist schon bei der Konstruktion von Technik darauf zu achten, dass sich eine Technologie nicht gut dafür eignet, ein Instrument der Macht zu sein.
Bedingungen für eine freie Technologie
Hintergrund
- Die folgenden Bedingungen sollen als eine Art Checkliste helfen, mögliche Arten der Monopolisierung von Technik zu berücksichtigen und der Monopolisierung so zuvor zu kommen.
1. Rechtliche Bedingungen
- Die Technologie wurde publiziert und ist dem Fachpublikum sowie der Öffentlichkeit zugänglich. Dies ist z.B. dank der großen Suchmaschinen mit der Veröffentlichung im Internet der Fall.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf das Eigentum an der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Nutzung der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Technische Umgebung der Technologie erlauben. z.B. Messgeräte, deren Steuerprogramme, die nur auf bestimmten Betriebssystemen funktionsfähig sind.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf Ersatzteile und Zubehör erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Rohstoffe für die Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Weiterentwicklung der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Fortentwicklungen der Technologien erlauben (Copy Left Prinzip).
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Verbreitung der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die technische Dokumentation der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Publikation der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die das Studium der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf das Recycling und der Recycling Technologien für nicht mehr benötigte Maschinen erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf den Handel mit den Maschinen erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die mit den Maschinen hergestellten Produkte erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Fachkräfte der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Berufsausübung bezüglich der Nutzung, Herstellung und Instandhaltung der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die allgemein üblichen Standards und Normen für Bestandteile der Technologie erlauben.
- Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Technologie der Schnittstellen zu anderen Technologien erlauben.
- Der Betreiber der Technologie ist unabhängig oder rechtlich abgesichert genug, dass er die Machtansprüche anderer gegen ihn ignorieren kann.
- Der Namen der Erfinder und der Quellen werden in den Publikationen der Technologie und derer Weiterentwicklung genannt.
2. Physische Bedingungen
- Der Anwender kann die Maschinen selbst betreiben und instandhalten.
- Die notwendigen Rohstoffe für den Betrieb und die Instandhaltung der Maschinen sind verfügbar.
- Die Ersatzteile können in der Wirtschaftsregion des Betreibers hergestellt werden.
- Die Technologie kann durch Fachleute aus der Wirtschaftsregion des Betreibers verstanden werden.
- Es existiert eine transparente technische Dokumentation der Technologie, die öffentlich zugänglich ist.
- Es existiert eine transparente technische Dokumentation der Technologie, die in der Muttersprache des Betreibers zugänglich ist.
- Die Recycling-Infrastruktur ist in der Wirtschaftsregion verfügbar.
- Die Technologie erschafft Lebensgrundlagen.
- Die Technologie erschafft bereits im Prototypenstadium genug Lebensgrundlagen, um ihre Kosten zu decken.
- Die Technologie kann im laufenden Betrieb bei einem Pilotkunden weiterentwickelt und optimiert werden.
- Die Technologie ist so konstruiert, dass eine Nicht-Ausschließbarkeit eintritt.
- Der Betreiber der Technologie ist materiell unabhängig und materiell in der Lage, eigene Forderungen durchzusetzen, so dass er die Machtansprüche anderer gegen ihn ignorieren kann.
- Die Technologie ist so konstruiert, dass eine Nicht-Rivalität eintritt. Ein Weg dahin könnte durch Cradle to Cradle erreicht werden.
- Die Technologie darf keine Ewigkeitskosten verursachen.