Freie Technologie Lizenz (FTL): Unterschied zwischen den Versionen

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'''1. Rechtliche Bedingungen'''
 
'''1. Rechtliche Bedingungen'''
  
* Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die '''Nutzung''' Technologie erlauben.
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* Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die '''Nutzung''' der Technologie erlauben.
  
 
* Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf '''Ersatzteile und Zubehör''' erlauben.
 
* Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf '''Ersatzteile und Zubehör''' erlauben.

Version vom 14. März 2010, 11:30 Uhr

Bedingungen für eine freie Technologie

1. Rechtliche Bedingungen

  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Nutzung der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf Ersatzteile und Zubehör erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Rohstoffe für die Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Weiterentwicklung der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Verbreitung der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die technische Dokumentation der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Publikation der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die das Studium der Technologie erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf das Recycling und der Recycling Technologien für nicht mehr benötigte Maschinen erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf den Handel mit den Maschinen erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die mit den Maschinen hergestellten Produkte erlauben.
  • Es existieren keine Schutzrechte, die ein Monopol auf die Fachkräfte der Technologie erlauben.
  • Der Betreiber der Technologie ist unabhängig oder rechtlich abgesichert genug, dass sie die Machtansprüche anderer gegen ihn ignorieren kann.



2. Physische Bedingungen

  • Der Anwender kann die Maschinen selbst Betreiben und instandhalten.
  • Die notwendigen Rohstoffe für den Betrieb und die Instandhaltung der Maschinen sind verfügbar.
  • Die Ersatzteile können in der Wirtschaftsregion des Betreibers hergestellt werden.
  • Die Technologie kann durch Fachleute aus der Wirtschaftsregion des Betreibers verstanden werden.
  • Es existiert eine transparente technische Dokumentation der Technologie, die öffentlich zugänglich ist.
  • Die Recycling-Infrastruktur ist in der Wirtschaftsregion verfügbar.